Der Makler ist berechtigt auch für die jeweils andere Seite provisionspflichtig tätig zu werden
Provision
Die Provision für Nachweis oder Vermittlung, soweit keine individuellen Absprachen getroffen wurden, entspricht der ortsüblichen Höhe von 3,57 % vom notariell beglaubigten Kaufpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provision ist bei Abschluß der Beurkundung fällig.
Vertraulichkeit
Unsere Angebote und Informationen sind freibleibend und unverbindlich und vom Interessenten vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung kann unter Umständen zu Schadenersatz in voller Provisionshöhe verpflichten.
Eigentümerangaben
Die Angaben in den Exposès beruhen auf den Informationen des Eigentümers und den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen. Der Makler wird versuchen im Rahmen seiner Möglichkeiten über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten, aber eine Haftung für deren Richtigkeit kann nicht übernommen werden. Jeglicher Irrtum ist ausdrücklich vorbehalten.
Vorkenntnis
Eine eventuelle Vorkenntnis eines Angebots muß innerhalb einer Woche erfolgen mit genauer Angabe der Quelle.